Muss ich dann WX zurückgeben, wenn GWX illegal sein sollte?

Helfe beim Thema Muss ich dann WX zurückgeben, wenn GWX illegal sein sollte? in Windows 10 Support um eine Lösung zu finden; Hallo, Microsoft soll verklagt werden, wegen illegalem GWX. Muss ich WX dann zurückgeben, wenn GWX illegal sein sollte? c’t 2016, Heft 2, Seite 36... Dieses Thema im Forum "Windows 10 Support" wurde erstellt von PtlrIwfO, 27. Januar 2016.

  1. PtlrIwfO
    PtlrIwfO Gast

    Muss ich dann WX zurückgeben, wenn GWX illegal sein sollte?


    Hallo,


    Microsoft soll verklagt werden, wegen illegalem GWX. Muss ich WX dann zurückgeben, wenn GWX illegal sein sollte?


    c’t 2016, Heft 2, Seite 36


    "Rechtlicher Gegenwind


    Die Nervereien, die Microsoft wechselunwilligen Anwendern bereitet, bekommen für den Konzern nun eine juristische Dimension. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht gerichtlich gegen ihn vor. Nach einer Abmahnung hatte Microsoft sich geweigert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Gegenstand der Klage sind die „Zwangsdownloads“ des mehrere Gigabyte großen Upgrade-Pakets ohne Zustimmung und Wissen der Anwender. Dieser stellt sich für die Verbraucherzentrale als eine „unzumutbare Belästigung dar, da Nutzer sich nach dem Download aktiv um eine Beseitigung der aufgedrängten Installationsdateien bemühen müssen.“


    Microsoft sieht die Dinge erwartungsgemäß anders. Gegenüber c’t sagte die Firma: „Microsoft beachtet die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen in den Märkten, in denen wir tätig sind, sehr sorgfältig. Fragen, die sich in Deutschland zur Update-Policy von Windows ergeben, werden wir umfassend beantworten.“"


    https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/zwangsdownload-verbraucherbelaestigung


    16.12.2015

    "Zwangsdownload" Verbraucherbelästigung?


    Microsoft bot den Nutzern seines Betriebssystems die "Reservierung" eines kostenlosen Upgrades auf das neue Windows 10 an. Kein Interesse? Egal: Das bis zu 6GB große Installationspaket wurde trotzdem auf der Festplatte abgelegt ohne das Wissen und die Zustimmung der Nutzer. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht nun rechtlich gegen derartige "Zwangsdownloads" vor.

    Seit mehreren Wochen beschweren sich Verbraucher, die bislang die Microsoft-Betriebssysteme 7 und 8 genutzt haben, über ein bis zu 6 GB großes Datenpaket, das auf ihre Rechner im Hintergrund in einen versteckten Systemordner aufgespielt worden sei ohne dass sie hierüber informiert worden wären oder eine Zustimmung erteilt hätten. Das Paket enthält Installationsdateien für das neue Microsoft-Betriebssystem 10. Die Nutzer werden aber erst nach dem Download gefragt, ob sie einer Installation zustimmen oder nicht. "Diese Geschäftspraxis ist inakzeptabel, da sie eine unzumutbare Belästigung darstellt", bewertet Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, das Vorgehen des Unternehmens. Denn der Nutzer muss sich nach dem Download aktiv um eine Beseitigung der aufgedrängten Installationsdateien bemühen.

    Problematisch wird so ein "Zwangsdownload" beispielsweise dann, wenn wenig Speicherplatz zur Verfügung steht. "Bei schnellen SSD-Festplatten ist der Speicherplatz oft vergleichsweise gering, 6 GB können dann mehr als 10 Prozent des zur Verfügung stehenden Gesamtspeicherplatzes ausmachen", erläutert Tausch. Auch bei Internetanschlüssen, die nur ein bestimmtes Datenvolumen im Monat zulassen, kann ein solcher "Zwangsdownload" zu Problemen führen.

    Dass das Vorgehen vielen Nutzern ein Dorn im Auge ist, belegen neben Beschwerden bei der Verbraucherzentrale auch Kommentare in einschlägigen Internetforen. Die Verbraucherzentrale hat Microsoft abgemahnt. Das Unternehmen hat sich bisher aber geweigert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. "Wir werden die Geschäftspraxis von Microsoft daher einer gerichtlichen Prüfung unterziehen", stellt Tausch klar.


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

    Stand: 16.12.2015


    https://www.wbs-law.de/internetrecht/verbraucherzentrale-klagt-gegen-microsoft-wegen-zwangsupdates-von-windows-10-65245/


    Internetrecht


    Verbraucherzentrale klagt gegen Microsoft wegen Zwangsupdates von Windows 10


    16. Dezember 2015, 16:50 Uhr


    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht jetzt rechtlich gegen Microsoft vor. Hintergrund ist der automatische Download des neuen Windows 10. Viele Nutzer waren der Meinung, dass es sich um Zwangsupdates handele, weil das Update ohne ihre Einwilligung automatisch heruntergeladen wurde.

    Auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält dieses Vorgehen für rechtswidrig. Sie ist der Ansicht, dass der automatische Download eine unzumutbare Belästigung des Nutzers nach § 7 UWG darstellt. Nach einer erfolglosen Abmahnung will die Verbraucherzentrale diese Frage nun gerichtlich klären lassen.


    Stellungnahme von Christian Solmecke


    Rechtsanwalt Christian Solmecke rechnet damit, dass die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor Gericht Recht bekommen wird:

    „Aus meiner Sicht ist darf ein Download nicht ohne Zustimmung des Nutzers gestartet werden, weil der Nutzer dadurch in unzumutbarer Weise belästigt wird. Gerichte haben bereits entschieden, dass die unverlangte Zusendung einer Ware eine solche unzumutbare Belästigung darstellen kann, auch wenn hierfür keine Bezahlung verlangt wird. Grund dafür ist, dass dem Empfänger schon allein dadurch Aufwand entsteht, dass er entscheiden muss, wie er mit der Ware weiter verfährt, ob er sie aufbewahrt oder zurückschickt. Die Gerichte haben hier meist auf die Umstände des Einzelfalles abgestellt.

    Aus meiner Sicht spricht hier vor allem die Tatsache, dass dem Nutzer erhebliche Kosten entstehen können, für eine unzumutbare Belästigung. Neben dem Festplattenspeicher wird dadurch damit nämlich auch teilweise sehr teures Downloadvolumen verbraucht. Das kann bei Nutzern, die häufig über ihr Handy ins Netz gehen, schnell viel Geld kosten. So berechnet beispielsweise Vodafone für ein zusätzliches Gigabyte Datenvolumen 9 €. Damit würde der automatische Download von Windows 10 den Nutzer bis zu 54 € kosten, obwohl er nie einen Vertrag abgeschlossen hat.“


    Was würde eine Entscheidung gegen Microsoft hier für die betroffenen Nutzer bedeuten?


    „Wenn das Gericht hier zugunsten der Verbraucherzentrale entscheidet, müsste Microsoft künftig dem Nutzer die Entscheidung überlassen, ob er das Update installieren möchte oder nicht. Der automatische Download von Updates ohne Einwilligung des Nutzers wäre dann rechtswidrig.

    Wenn hier einem Nutzer durch die automatischen Updates von Windows 10 ein konkreter Schaden entstanden ist, könnte er eventuell auch von Microsoft Schadensersatz verlangen. Diese Frage wird in dem vorliegenden Rechtsstreit aber nicht entschieden.“

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  2. Hobi Expert
    Willkommen,

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