Datenschutz? Kennwort des verstorbenen Ehegatten

Helfe beim Thema Datenschutz? Kennwort des verstorbenen Ehegatten in Windows 10 Allgemeines um eine Lösung zu finden; Wenn der Mann tatsächlich seiner eigenen Frau zu seinen Lebzeiten keinen Zugang zu dem PC gewährt haben sollte, so wird das gute Gründe gehabt haben.... Dieses Thema im Forum "Windows 10 Allgemeines" wurde erstellt von AVF, 2. Februar 2016.

  1. AVF
    AVF Windows User
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    Datenschutz? Kennwort des verstorbenen Ehegatten


    Wenn der Mann tatsächlich seiner eigenen Frau zu seinen Lebzeiten keinen Zugang zu dem PC gewährt haben sollte, so wird das gute Gründe gehabt haben. Das sollte auch nach seinem angeblichen Tod respektiert werden.
     
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  2. Hobi Expert
    Willkommen,

    Diese Schritte solltest du nacheinander ausführen:
  3. AVF
    AVF Windows User
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    Vielleicht ist es micmic, Dir oder auch einigen anderen hier nicht bekannt, dass Datenschutz auch über den Tod hinaus Bestand hat.
    Das gilt auch für die Ehefrau eines Verstorbenen. Deine Bekannte hat einfach kein Recht, die Daten ihres Ehemannes einzusehen.
    Deshalb verstößt es gegen Persönlichkeitsrechte, hier im Forum Tipps zu veröffentlichen, die den Datenschutz unterlaufen.

    Wenn die Dame zu Lebzeiten des Verstorbenen keinen Zugang zu dem PC hatte, warum sollte das jetzt der Fall sein?
    Es wird Gründe für diese Sperre geben, denn sonst hätte der Verstorbene den PC erst gar nicht geschützt oder zumindest seiner Frau das Passwort mitgeteilt.

    Der einzig relevante Tipp kann also nur die Löschung der Festplatte ohne vorheriges Auslesen von Daten sein mit anschließender Neuinstallation. Denn als vermutliche Erbin darf sie natürlich die Hardware aus dem Nachlass uneingeschränkt nutzen.

    Aber das scheint ja nicht die Intention des TE zu sein, denn mit dem Tipp von micmic kann der Rechner nach Einbau der Platte genauso wenig in Windows gestartet werden, wie vor dem Ausbau. Es scheint also ausschließlich um die Ausspähung von Daten zu gehen und nicht um die Nutzung, denn dafür hat der TE die Lösung in seinem Ein-Satz-Thread gleich mitgeliefert.

    Solange dies nicht eindeutig geklärt ist, halte ich Tipps für obsolet, die den Datenschutz aushebeln.
     
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  4. JPFree
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    Das ist natürlich Unsinn. Der Datenschuz endet mit dem Tod.

    Die Ehefrau des Verstorbenen ist gesetzlich die Rechtsnachfolgerin. Somit ist es Ihr PC und Ihre Daten.
    Auch Facebook und Co. müssen zulassen, dass Accounts verstorbener geerbt werden können.

    Alles andere ist und wäre Unfug.
     
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  5. AVF
    AVF Windows User
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    Da muss ich voll umfänglich widersprechen:

    Verfassungsrechtliche Grundlagen eines postmortalen Datenschutzrechts

    Personenbezogene Daten sind auch nach dem Tod des Trägers des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung geschützt. Das hat das BVerfG entschieden (BVerfG, Beschl. v. 22.08.2006, Az.: 1 BvR 1637/05). Da das Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG mit dem Tod endet, leitet sich das Recht auf postmortalen Datenschutz jedoch nicht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, sondern allein aus Art. 1 Abs. 1 GG ab. Art. 1 Abs. 1 GG schützt über den Tod eines Menschen hinaus seinen allgemeinen Achtungsanspruch und seinen sittlichen, personalen und sozialen Geltungswert, den er sich durch seine Lebensleistung erworben hat. Wendet man diese zum postmortalen Persönlichkeitsschutz entwickelten Grundsätze auf das postmortale Datenschutzrecht an, dann bedeutet dieses im Kern den Schutz des Datengeheimnisses und den Schutz vor Ausforschung der eigenen Persönlichkeit nach dem Tod. Wie lange dieses Schutzrecht über den Tod hinaus zu gewähren ist, beurteilt sich dabei nach dem Einzelfall. Das einfache Recht vermag hier Anhaltspunkte zu geben. § 5 Abs. 2 BArchG legt beispielsweise fest, dass Archivgut des Bundes, das sich auf natürliche Personen bezieht, erst 30 Jahre nach dem Tode oder - bei Unkenntnis des Todesjahres - HO Jahre nach der Geburt der Betroffenen durch Dritte benutzt werden darf. In erster Linie wird man zur Bestimmung der Schutzdauer jedoch nach der Intensität der Beeinträchtigung der schützenswerten Interessen des Verstorbenen zu fragen haben. Sind besonders schutzwürdige Daten betroffen, die zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung des Verstorbenen gehören, ist der Schutz des Datengeheimnisses unter Umständen dauerhaft als vorrangig gegenüber den Interessen Dritter einzustufen.

    Was FaceBook & Co. angeht, so sind in solch prekären (a)sozialen Netzwerken ja schon zu Lebzeiten keinerlei Daten geschützt, das ändert sich mit dem Tod dann auch nicht mehr.
     
    #4 AVF, 3. Februar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2016
  6. JPFree
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    Das was du aufführst hat mit dem hier vorliegenden Fall nicht zutun. Bei dir geht es um (fremde) Dritte und die Frage, ob sie Daten von verstorbenen weiterverarbeiten oder auswerten dürfen oder gar Auskünfte erteilen dürfen.

    Vorliegend handelt es sich jedoch um den gesetzlichen Erben. Eine Datenschutzproblematik liegt hier nicht vor.
     
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  7. JPFree
    JPFree Moderator
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    Um es noch deutlicher zu machen:
    Hätte der Ehemann ein persönliches Tagebuch geführt, dann ist die Ehefrau nach dem Tode des Ehemannes die gesetzliche Erbin und Eigentümerin des Tagebuchs.
     
  8. AVF
    AVF Windows User
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    Auch das sehe ich anders.
    Beispiel:

    Verschwiegenheitspflichten gelten auch nach dem Tod!
    Aus § 203 Abs. 3 Strafgesetzbuch ergibt sich, dass ein Arzt, Zahnarzt oder Rechtsanwalt auch noch nach dem Tod seines Patienten oder Klienten zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.


    Diese Regelung ist vor dem Hintergrund zu sehen, den etwa die ärztliche Verschwiegenheitspflicht hat. Sie soll sicherstellen, dass der Patient dem Arzt ohne Scheu alles erzählt, was der für die Behandlung vielleicht wissen muss. Und der Patient wäre oft gehemmt, müsste er befürchten, dass der Arzt nach dem Tod des Patienten plötzlich alles weitergeben darf – vom folgenreichen Sexurlaub in Thailand bis zur mühsam geheim gehaltenen Trunksucht.

    Hinterbliebene haben mit dieser Regelung oft Schwierigkeiten

    Freilich sei nicht verschwiegen, dass diese Rechtslage in der Praxis oft zu Konflikten führt. Ein Mann hält z.B. seine Krankheit gegen-über der Familie bewusst geheim und stirbt dann scheinbar völlig überraschend.

    Die erschütterte Witwe möchte nun verständlicherweise wissen, woran er gestorben ist. Der Arzt darf aber auch der Familie keine Auskunft geben!

    Ausnahmen sind nur dann denkbar, wenn der Patient z.B. gegenüber dem Arzt geäußert hat, dass es ihm nach dem Tod nicht mehr auf die Geheimhaltung ankommt.
     
  9. Wattissss
    Wattissss Win Experte
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    Datenschutz? Kennwort des verstorbenen Ehegatten

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  10. AVF
    AVF Windows User
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    Das Beispiel hinkt, es geht hier nicht um analogen Nachlass, sondern um passwortgeschützte digitale Daten.
     
  11. Wattissss
    Wattissss Win Experte
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  12. Wattissss
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    Ich klink' mich jetzt hier aus
    Gruß
    Pavilion49
     
  13. PaMa
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    Hallo AVF Datenschutz?  Kennwort des verstorbenen Ehegatten

    auch das sind gesetzliche Pflichten für Dritte.
    Hier gehts um den Erben und dieser erbt ALLES.
     
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  14. AVF
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    Datenschutz? Kennwort des verstorbenen Ehegatten

    Das Passwort nimmt juristisch an dieser Stelle die Position des Dritten ein.

    Wäre der Rechner nicht passwortgeschützt, gelte der Datenschutz natürlich nicht für die Erben.
     
  15. Wattissss
    Wattissss Win Experte
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    Hallo,
    kann das hier geschlossen werden?
    Ich bekomme immer noch Nachrichten über neue Beiträge und es wird bei diesem Thread keine einheitliche Meinung geben.
    Gruß
    Pavilion49
     
  16. AVF
    AVF Windows User
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    Warum sollte das geschlossen werden, ich finde einen solchen Diskurs allemal sinnvoller als die massenhaft eingestellten Spam-Threads der letzten Wochen.
    Du hast doch in Deinem Link einen entscheidenden Hinweis geliefert, ich zitiere:

    "Einfach ist der Fall, dass sie sich auf der Festplatte des Verstorbenen befinden. Der oder die Erben werden hieran ebenso Eigentümer wie an anderen Datenträgern des Verstorbenen und können die Daten nutzen, vorausgesetzt, sie kennen die Passwörter .... "
     
Thema:

Datenschutz? Kennwort des verstorbenen Ehegatten

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